Der Kurs richtet sich an Ärztinnen und Ärzte (Humanmedizin), welche eigenverantwortlich Untersuchungen und Behandlungen an Menschen mithilfe von Röntgenstrahlen durchführen oder eine rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen wollen.
Die Termine für das 2. Halbjahr 2025 sind in Kürze online.
Die Inhalte sind gem. der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin gestaltet.
Die Kurse sind bundesweit nach §51 StrlSchV anerkannt.
Um die Kenntnisbescheinigung im Strahlenschutz zu erhalten, benötigen Sie zusätzlich zu unserem Grundkurs eine theoretische Unterweisung mit dem Umfang von 4 Unterrichtseinheiten. Diese Unterweisung können Sie in Ihrer Klinik bzw. Praxis absolvieren und müssen dies von einer fachkundigen Ärztin bzw. einem fachkundigen Arzt in dieser bescheinigen lassen. Nach der Absolvierung des Kurses und der theoretischen Unterweisung erhalten Sie die Kenntnisbescheinigung und können mit Ihrer Sachkundezeit beginnen.
Haben Sie das benötigte Sachkundezeugnis erhalten, wird Ihnen auf Antrag bei Ihrer zuständigen Stelle und unter Einreichung der o.g. Nachweise die Fachkunde im Strahlenschutz ausgestellt. Diese muss alle 5 Jahre durch einen Aktualisierungskurs aufgefrischt werden.
Unsere Kurse gliedern sich in 2 aufeinander aufbauende Abschnitte mit je 12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten:
Mitglieder (DRG, GPR, DGNR, BJÄ) | 295 € |
Nichtmitglieder | 330 € |
Die oben angeführten Teilnahmegebühren enthalten 7% MwSt.
Haben Sie weitere Fragen oder ein anderes Anliegen bezüglich unserer Strahlenschutzkurse? Treten Sie mit uns in Kontakt.